Die Mönchengladbacher Polizei … viel kurioses könnten wir hier zu Papier bringen, aber aktuell geht es um eine ganz konkrete Sache, nämlich das ganz offizielle Verbot einer freien Meinungsäußerung per elektronischer Hilfsmittel. Am 30.08.2013 taucht Pro Deutschland in Mönchengladbach auf, um, im Rahmen ihrer Deutschlandtour, gegen eine Moschee auf der Nordstraße zu demonstrieren. Fristgerecht wurde von der Linkspartei in unmittelbarer nähe eine Gegendemonstration mit zusätzlicher Beschallung durch eine Musikanlage angemeldet.
Ca. 24 Stunden vor Beginn der Gegendemonstration erreicht den Anmelder die Anmeldebestätigung. Ohne nähere Hinweise auf besondere Auflagen, die der ursprünglichen Absprache entgegenstehen könnten, wird dort, zwischen den immer gleichen Floskeln versteckt, erwähnt das keine Musikbeschallung zulässig ist. Eine spätere Diskussion zwischen dem Anmelder und der Polizei brachte zum Vorschein das die Beschallung unter anderem deswegen verboten wird weil es bei vorrangegangenen Demonstrationen zu regelmäßigen „Ermahnungen“ seitens der Polizei bzgl. der Lautstärke kam. Außerdem lies die Polizei die Vermutung mitteilen das die Anlage „bewusst zum stören der anderen Veranstaltung eingesetzt wird“. Redebeiträge und antifaschistische Musik gelten bei der Polizei Mönchengladbach fortan also als störend. Nazis die Passant*innen angreifen oder neben der Polizei stehend den Hitlergruß zeigen sind in Mönchengladbach dagegen kein Problem.
Aufgrund der „versteckten“ Auflage müssen wir davon ausgehen das die Polizei Mönchengladbach darauf bedacht war eine eskalative Situation zu erzeugen an deren Ende die Beschlagnahme der Musikanlage stehen soll. So erhofft man sich scheinbar für „Ruhe“ im restlichen Wahlkampf zu sorgen.
Die Mönchengladbacher Polizei schützt hier nicht einfach nur die angemeldete Kundgebung einer rechtsextremen Organisation, sie mischt sich auch ein und bezieht klar Stellung welche Gruppierungen in Mönchengladbach lieber gesehen sind. Die massive Einmischung in unsere persönlichen Freiheiten und das faktische Verbot der freien Meinungsäußerung wird nicht unbeantwortet bleiben.